Verzeichnis der Datenverarbeitung in der Praxis Dr. R. Höhn

Rechtliche Grundlage: Artikel 30 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung
Erstellt: 12.04.2018

Name des Verantwortlichen:
Dr. med. Rudolf Höhn, Margaretenstr. 58, 82152 Krailling
Tel: 089 8572920, Fax: 089 895 00 199, eMail: info@mirayantra.de

Vertreter:
Sven Hoehn

Datenschutzbeauftragter:
Ist bei unserer Praxisorganisation gesetzlich nicht erforderlich.

Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
Die Praxis erhebt und verarbeitet die Daten der Patienten um die ärztlichen Aufgaben verantwortungsbewusst durchführen zu können. Die Datenerhebung des Patienten erfolgt über die vorgelegte Krankenversicherungskarte. Dem entsprechend werden gespeichert:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Wohnort
  • die zuständige Krankenkasse
  • die Krankenversicherungsnummer
  • Versichertenstatus (M,F,R)
  • Gültigkeit der Versicherungskarte

Zum Zwecke der gesetzlich geforderten Dokumentation wird in unserer Praxissoftware gespeichert:

  • die Behandlungsdaten mit den geschilderten Beschwerden
  • die Diagnosen
  • die Therapien einschließlich der verordneten Medikamente und ausgestellte Rezepte
  • eventuell vorhandene Zuzahlungsbefreiung
  • die Abrechnungsziffern
  • die erforderlichen Überweisungen an Fachärzten
  • die Einweisungen ins Krankenhaus
  • gespeichert werden die erhaltenen Facharztbefunde und Krankenhausentlassungsbriefe normalerweise im pdf -Format
  • die Befunde von Ergo- und Physiotherapeuten
  • die durchgeführten Laborbefunde

Praxissoftware
Turbomed, CompuGroup Medical SE, Maria Trost 21, 56070 Koblenz

Empfänger der Daten
Intern:
das Praxispersonal

Extern:
Zwecks Abrechnung der durchgeführten Leistungen werden die Daten des Patienten in verschlüsselter Form weitergeleitet an:
PVS bayern, Arnulfstr. 31, 80636 München,

Der Patient erklärt durch Unterschrift auf dem entsprechenden Formular sein Einverständnis.

Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften werden Daten auf Anfrage an die zuständige Krankenkasse oder den Rentenversicherungsträger weitergegeben.
Im Sinne einer verantwortungsbewussten hausärztlichen Versorgung werden Befunde mit Fach- oder Krankenhausärzten in mündlicher oder schriftlicher Form ausgetauscht, entsprechend der Einverständniserklärung zur Erhebung / Übermittlung von Patientendaten gem. § 73 Abs. 1b SGB V

Fristen für die Löschung:
Ärztliche Befunde müssen mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden.